Bedax – Index Beschäftigtendatenschutz

BeDaX ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt der INPUT Consulting gGmbH. Es wird von ver.di, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, unterstützt. Die Abkürzung steht für Index Beschäftigtendatenschutz. Wir wollen analog dem DGB-Index Gute Arbeit (https://index-gute-arbeit.dgb.de/) ein fundiertes Instrument zur Selbstbewertung des Beschäftigtendatenschutzes im Betrieb, Unternehmen oder Verwaltung zur Verfügung stellen.

Beta-Version des Tools zur Selbstbeurteilung des Beschäftigtendatenschutzes verfügbar

Mit über 100 Fragen, die in 8 Qualitätsmaßstäbe unterteilt sind, stellen wir die Beta-Version für ein Analyseinstrument zur Selbstbewertung zur Verfügung. Das Tool ist speziell für Betriebs- und Personalräte erstellt, läuft absolut anonym (keine Speicherung von Personen- oder Firmennamen). Wer Interesse an dem Betatest hat, kann einen Zugangscode zu diesem Online-Tool bei unserem Projektleiter Karl-Heinz (Charly) Brandl anfordern.

Hier ein erster Blick auf das Onlinetool zur Selbstbeurteilung:

Bundesdatenschutzbeauftragter empfiehlt den Erlass eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

In seinem aktuell vorgelegten 31. Tätigkeitsbericht fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber die Bundesregierung auf, endlich ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen: „Die immer schnellere Digitalisierung der Arbeitswelt ist Realität. Der aktuelle Rechtsrahmen im Beschäftigtendatenschutz wird dem leider nicht gerecht. Die Generalklausel des § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reicht nicht aus, um den Beschäftigten einen hinreichenden Schutz ihres Persönlichkeitsrechts zu bieten. Die bei allen Beteiligten darüber hinaus bestehende Unsicherheit hinsichtlich der Frage, welche Datenverarbeitungen im Beschäftigungsverhältnis rechtlich zulässig sind und welche nicht, bedarf einer klaren und differenzierenden Lösung“ (31. Tätigkeitsbericht, Seite 16).

ver.di fordert ein Beschäftigtendatenschutzgesetz

Während und nach der Arbeit, im Betrieb, auf der Dienstreise und teilweise gar zu Hause – vor Überwachung ist kaum ein Beschäftigter mehr sicher. Deshalb fordert ver.di schon lange ein eigenständiges Gesetz, in dem der Umgang mit Beschäftigtendaten geregelt wird. Denn bisher ist nirgends festgelegt, wie diese Daten geschützt werden müssen, sieht man von § 26 Bundesdatenschutzgesetz ab. Aber spezielle Bestimmungen, was mit den Daten der Beschäftigten passieren kann und darf, gibt es nicht.

ver.di fordert deshalb ein Beschäftigtendatenschutzgesetz!

Der DGB hat dazu einen Vorschlag für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt!

Neue Studie: Beschäftigtendatenschutz in der Mitbestimmungspraxis

Auf Basis einer Befragung von Betriebs- und Personalrät*innen haben Charly Brandl und Mario Daum zentrale Einblicke zum Beschäftigtendatenschutz in der Mitbestimmungspraxis erhalten.

Die Autoren geben einen Überblick über die Nutzung der technischen Systeme im betrieblichen Kontext und ob diese auch unter Beachtung und Einbeziehung der Mitbestimmung eingeführt und angewandt werden. Zudem gehen sie der Frage nach, welche themenspezifischen Regulierungen in Betrieben und Verwaltungen vorgenommen werden und welche Unterstützungsbedarf Betriebs- und Personalrät*innen benötigen.

Die von der INPUT Consulting gGmbH herausgegebene Studie steht hier zum Download zur Verfügung.

Das Informationssystem gliedert sich in sechs Themenbereiche

Schutzziele des Beschäftigtendatenschutzes

Schutzziele des
Beschäftigtendatenschutzes

Mit EU-Grundrechten wurde erstmals ein starkes Datenschutz-Grundrecht auf europäischer Ebene geschaffen.

Regulierung der Verarbeitung von Beschäftigtendaten

Regulierung der Verarbeitung
von Beschäftigtendaten

Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetzt regulieren maßgeblich den Beschäftigtendatenschutz.

Verarbeitung von Beschäftigtendaten

Verarbeitung von
Beschäftigtendaten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses braucht immer eine rechtliche Grundlage.

Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu besonderen Zwecken

Verarbeitung von Beschäftigtendaten
zu besonderen Zwecken

Datenschutzrechtliche Grundlagen für Videoüberwachung, Tracking, bei (auch) privat genutzter Gerätschaften, Übermittlung in Drittstaaten, etc.

Datenverarbeitung durch den Betriebsrat / Personalrat

Datenverarbeitung im
Betriebsrat bzw. im Personalrat

Die datenschutzrechtlichen Grundlagen und technisch-organisatorischen Anforderungen für Betriebs- oder Personalräte.

Datenverarbeitung durch die Gewerkschaft

Datenverarbeitung durch
die Gewerkschaft

Mitgliederwerbung, Beitragseinzug, Verarbeitung von Daten der Gewerkschaftsmitglieder und Funktionäre.