In verschiedenen Gesetzen gibt es spezielle datenschutzrechtliche Regelungen für bestimmte Bereiche. Soweit eine spezielle datenschutzrechtliche Regelung vorliegt, gilt das Subsidiaritätsprinzip. Danach ist die spezielle Rechtsform vorrangig vor der allgemeinen Ordnung anzuwenden.
« Back to Glossary IndexBeDax bereichsspezifisches Datenschutzrecht