bereichsspezifisches Datenschutzrecht

In verschiedenen Gesetzen gibt es spezielle datenschutzrechtliche Regelungen für bestimmte Bereiche. Soweit eine spezielle datenschutzrechtliche Regelung vorliegt, gilt das Subsidiaritätsprinzip. Danach ist die spezielle Rechtsform vorrangig vor der allgemeinen Ordnung anzuwenden.

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