Checkliste Videoüberwachung

Betriebs- und Personalräte haben Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Videoüberwachungssystemen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG). Folgende Checkliste aus dem ver.di / Input-Consulting Buch „Datenschutzpraxis für Betriebs- und Personalräte“ dient als Anregung für mögliche Betriebs- oder Dienstvereinbarungen:

Checkliste Betriebs-/Dienstvereinbarung Videoüberwachung

(aus „Datenschutzpraxis für Betriebs- und Personalräte“, Haverkamp/Brandl, Bund-Verlag, S. 178)

  • Welche Bereiche sollen überwacht werden?
    • öffentlicher Raum (z. B. Kundenbereiche)
    • Werkstätten, Büros
  • Was ist der Zweck der Videoüberwachung?
    • Gibt es ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers (Diebstahl, Gefährdungslage…)?
    • Gab es in der Vergangenheit Vorfälle, die sein berechtigtes Interesse rechtfertigen?
  • Welche schutzwürdigen Interessen von Betroffenen wurden in die Interessenabwägung mit einbezogen?
    • Mit welchem Ergebnis?
  • Ist der Zweck mit einer Videoüberwachung erreichbar?
  • Ist der Zweck nicht mit milderen Mittel erreichbar?
  • Wurde überprüft, ob es ein »hohes Risiko« für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gibt?
    • Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt (gemäß Art. 35 DSGVO)?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Ist die Aufzeichnungszeit begrenzt?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Gibt es eine Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung?
    • Warum ist dies erforderlich?
    • Kann sie nicht zeitlich eingeschränkt werden?
  • Reicht eine Beobachtung auf einem Monitor ohne Speicherung der Bilddaten aus?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Wie lange wird eine Aufzeichnung gespeichert?
    • Länger als 72 Stunden?
    • Begründung für längere Speicherung?
  • Ist der Blickwinkel der Videokameras eingeschränkt?
    • Ausgeblendet oder verpixelt?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Gibt es Funktionen der Videokamera, die für die Überwachung nicht erforderlich sind?
    • Sind sie deaktiviert?
  • Sind Hinweise auf die Videoüberwachung vor dem Betreten des überwachten Bereichs gut erkennbar?
    • Enthält der Hinweis alle notwendigen Informationen?
    • Gibt es einen umfassenden Hinweis und wie erhalten Betroffene diesen Hinweis? „
  • Zugriffsberechtigung:
    • Wer darf im Verdachtsfall eine Aufnahme auswerten?
    • Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung?
    • Wird der Zugriff dokumentiert?
  • Welche technisch-organisatorischen Maßnahmen wurden zum Schutz der Daten getroffen und dokumentiert (Art. 25 und 32 DSGVO)?
  • Wird die Videoüberwachung ausreichend dokumentiert (Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten)?
  • In welchen Abständen wird der Einsatz der Videoüberwachung überprüft (von dem Punkt an, ob sie überhaupt noch notwendig ist, über den Einsatz bis zur Einhaltung der Betriebs- oder Dienstvereinbarung)?

Hinweis: Diese Checkliste muss nicht vollständig sein, weil sich aus örtlichen Gegebenheiten und besonderen Einsatzbedingungen weitere Anforderungen ergeben können, an die diese Checkliste anzupassen wäre.