Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht

Nach wie vor fordern die Einzelgewerkschaften sowie der DGB ein eigenständiges, verständliches Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Weil sich die Bedingungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten in einer atemberaubenden Geschwindigkeit fortentwickeln, müssen auch Gestaltungskonzepte für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten fortentwickelt werden.

ver.di hält es im Zusammenhang mit dem Thema Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Basis von sonstigen Verträgen für erforderlich, dass

  • ein besonderer Schutz der Daten von Beschäftigten zu schaffen [ist], die gleichzeitig als Kundinnen/Kunden, Patientinnen/Patienten, Versicherte, Mandantinnen/Mandanten oder Antragstellerinnen/Antragsteller des Arbeitgebers am Wirtschaftsleben teilhaben, denn eine scharfe Trennung von Personal- und Kundendaten ist zwingende Voraussetzung für den Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten;

(ver.di Bundeskongress 2015, beschlossener Antrag E 005; ver.di Bundeskongress 2019, beschlossener Antrag D 017)