In den folgenden Unterpunkten werden die grundlegenden Datenschutzanforderungen vorgestellt, wenn Beschäftigtendaten von Interessenvertretungen zur Ausübung oder Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten verarbeiten.
Nach der Darstellung des Sachverhaltes werden die wesentlichen BAG-Urteile, die Positionen der Datenschutzaufsicht sowie die Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht aufgeführt. Zum Schluss verweisen wir auf die verwendete Literatur.