Nach wie vor fordern die Einzelgewerkschaften sowie der DGB ein eigenständiges, verständliches Beschäftigtendatenschutzgesetz.
Weil sich die Bedingungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten in einer atemberaubenden Geschwindigkeit fortentwickeln, müssen auch Gestaltungskonzepte für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten fortentwickelt werden.
ver.di hält es im Zusammenhang mit dem Thema der Einwilligung für erforderlich, dass
- die Einwilligungen von Beschäftigen und Bewerber*innen in die Verarbeitung ihrer Daten nur dort gesetzlich zuzulassen, wo diese für die Ausübung der Tätigkeit der Beschäftigten zwingend notwendig sind oder gesetzlich vorgeschrieben werden bzw. wo sie von betrieblichen Interessenvertretungen in Betriebsvereinbarungen ausdrücklich vorgesehen sind.
- Daten aus dem Internet vom Arbeitgeber nicht ohne nachgewiesene freiwillige Einwilligung der Betroffenen zusammengetragen werden dürfen, um damit betriebliche Entscheidungen zu begründen.
(ver.di Bundeskongress 2015, beschlossener Antrag E 005; ver.di Bundeskongress 2019, beschlossener Antrag D 017)