Positionen der Datenschutzaufsicht

Grundsätzlich haben die Datenschutzaufsichtsbehörden die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Untersagungen, Anordnungen sowie Sanktionen zu reagieren. Und das gilt auch für den Beschäftigtendatenschutz – hier einige aktuelle Beispiele:

Die niedersächsische Aufsichtsbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von 10.400.000 € wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung von Beschäftigten gegen die notebooksbilliger.de AG angekündigt (noch nicht rechtskräftig). Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz verhängte das bisher höchste Bußgeld in Deutschland in Höhe von 35,3 Millionen gegen H&M (Modekette) wegen Erfassung und Speicherung von Informationen zu privaten Lebensumständen der Beschäftigten, wie beispielsweise familiäre Probleme, Krankheitssymptome und Diagnosen sowie religiöse Einstellungen. 195.407 € Bußgeld wurde von der Berliner Datenschutzbeauftragte gegen die Delivery Hero Germany GmbH verhängt wegen der Missachtung von Betroffenenrechte bezüglich der Auskunft über die Verarbeitung der Beschäftigtendaten.

Zu den Positionen der Datenschutzsaufsichten in den Ländern sowie des Bundesbeauftragten für Datenschutz in Deutschland gibt es regelmäßig eine Vielzahl an Entscheidungen und hilfreiche Informationen in den jährlich veröffentlichten Tätigkeitsberichten.

Hier ein kleiner Themenüberblick aus den letzten 3-4 Jahren, sortiert nach Häufigkeit:

Videoüberwachung, Internet-, Intranet-, E-Mail-Nutzung, Bewerbung, Gesundheitsdaten, Personalakte, Ortung, BR/PersR, Zeiterfassung, sozial media im Betrieb, Veröffentlichungen, Mitarbeiter*in-Foto, technisch- und organisatorische Maßnahmen, Zutrittskontrollsysteme, betriebliches Eingliederungsmanagement, Homeoffice, Auskunftsrechte, Betriebssystem Windows 10, Auftragsdatenverarbeitung, Microsoft 365, Aufzeichnung von Gesprächen in CallCentern, Künstliche Intelligenz, Löschungen von Beschäftigtendaten, Videokonferenz und vieles mehr.

Einzelne Entscheidungen und Positionen der Aufsichtsbehörden stellen wir unter der Rubrik Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu besonderen Zwecken“ vor. Dort werden die wichtigsten Themen wie z.B. Videoüberwachung, Tracking, BYOD, Nutzung von TK-Einrichtungen etc. behandelt.

Hilfreich sind – bei dem breiten Spektrum an Themen – die regelmäßigen Veröffentlichungen der Datenschutzkonferenz. Die Datenschutzkonferenz (DSK) besteht aus allen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Sie veröffentlichen sogenannte Entschließungen, Orientierungshilfen und weitere Informationen zum Thema Datenschutz. Unter der Rubrik INFOTHEK  finden sich z.B. die Orientierungshilfen. Aktuell wurden Checklisten für Videokonferenzsysteme, Position zur Videoüberwachung oder Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail veröffentlicht.

Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ebenfalls eine Vielzahl an Informationen veröffentlicht. Kostenfrei gibt es z.B. die Datenschutz-Grundverordnung – Bundesdatenschutzgesetz – Texte und Erläuterung (Info 1) zum Download oder als gedruckte Broschüre. Sehr hilfreich ist auch die Sammlung aller Anschriften und Links der Landesdatenschutzbeauftragten, Aufsichtsbehörden, europäische sowie internationale Datenschutzbeauftragte.

Einige Aufsichtsbehörden haben Handreichungen zum Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht:

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg:
Unsere Freiheiten: Daten nützen – Daten schützen   Ratgeber Beschäftigtendatenschutz

Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz:
Meine Daten, die Verwaltung und ich – Wegweister durch die Welt der Datenschutz-Grundverordnung für bayerische Bürgerinnen und Bürger

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Im Infothek/Service-Bereich gibt es unter der Rubrik Themen A bis Z interessante Hinweise.
Aktuell sind die Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenzdiensten. Es wurde zu den wesentlichen Videokonterenzsystemen ein Bewertungsschema (Ampelmodell) veröffentlicht.

Die Aufsichtsbehörde in Niedersachsen haben eine Vielzahl an Dokumenten unter dem Stichwort Beschäftigtendatenschutz zusammengestellt.