Die Datenschutzgrundverordnung mit den enthaltenen Grundsätzen der Transparenz, der Verarbeitung nach Treu und Glauben, der Zweckbindung oder Datenminimierung sowie das Bundesdatenschutzgesetz mit der festgeschriebenen Begrenzung auf erforderlichen Verarbeitungen schützt Bewerber*innen nicht wirksam vor unzulässigen Fragen, vor heimlichen Recherchen im Internet oder vor erzwungenen Einwilligungen.
Deshalb halten es die Gewerkschaften im DGB für unabdingbar, ein eigenständiges nationales Beschäftigungsdatenschutzgesetz zu schaffen.
Bezüglich der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses sehen die Gewerkschaften eine gesetzliche Vorgabe für das Frage- und Erkundigungsrecht der Arbeitgeber für notwendig.
„… das Frage- und Erkundigungsrecht des Arbeitgebers im Hinblick auf sensible und diskriminierungsträchtige Merkmale bei der Einstellung auf Aspekte zu beschränken, die für die Anbahnung und Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich sind“
(ver.di Bundeskongress 2015, beschlossener Antrag E 005 sowie ver.di Bundeskongress 2019, beschlossener Antrag D 017)
„… Ebenso darf nur dann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden, wenn dies ausdrücklich geregelt ist (z.B. im Jugendarbeitsschutzgesetz). Verboten werden muss, dass der Arbeitgeber die Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen entgegennimmt oder verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsvertrag. Dies muss im besonderen Maße für Genomanalysen gelten.“ (Positionspapier zum Arbeitnehmerdatenschutz, Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 02.12.2008)
Darüber hinaus fordern die Gewerkschaften ein Mitbestimmungsrecht Datenschutz für Betriebs- und Personalräte zum Datenschutz.
„Als Antwort auf steigende technische Möglichkeiten ist es notwendig, die Mitbestimmung auf den umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte auszudehnen und Initiativrechte für betriebliche Interessensvertretungen zu schaffen. Verbesserte gesetzliche Mitbestimmungsrechte müssen geschaffen werden.“ (ver.di Bundeskongress 2015, beschlossener Antrag E 005)