Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht

Nach wie vor fordern die Einzelgewerkschaften sowie der DGB ein eigenständiges, verständliches Beschäftigtendatenschutzgesetz.

In der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung [BDSG] vom 27.02.2017 wird weiter ausgeführt:

„Solange eine detaillierte – und dem entsprechend – umfangreiche eigenständige Regelung kurzfristig nicht realisierbar ist, muss jedenfalls im Zuge des Anpassungsgesetzes eine Absenkung des Schutzniveaus verhindert werden. Dort, wo auf Grundlage etwaig defizitärer Regelungen der DSGVO ein Absinken des Schutzniveaus möglich werden könnte, muss durch die Schaffung von nationalen Spezialregelungen dafür gesorgt werden, dass es im Zuge dieser geplanten Anpassung nicht zu Verschlechterungen des bestehenden Datenschutzniveaus kommt. Ein Zurückfallen hinter heutige Schutzstandards, insbesondere des bestehenden BDSG, aber auch hinter bereichsspezifische Datenschutzvorschriften und Rechtsprechung, die den benötigten Schutz von Beschäftigten auf der Grundlage des informationellen Selbstbestimmungsrechts und auf dem Hintergrund ihrer persönlichen Abhängigkeit im Beschäftigungsverhältnis ausgestaltet hat, ist für den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften nicht hinnehmbar.“

ver.di fordert neben der Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetztes eine eigenständige Regelung eines Beweisverwertungsverbotes, durch das ausgeschlossen wird, dass unzulässig oder gesetzeswidrig erhobene personenbezogene Daten von Arbeitgebern in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen gegen Beschäftigte verwendet werden können. (beschlossener Antrag D 017, ver.di Bundeskongress 2019)